Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) bezeichnete den Beschluß über die Verhändung von Beugehaft [Anm.: es geht um 'Beugehaft gegen Ex-RAF-Mitglieder'] dagegen am Freitag im inforadio des RBB als »zweifelhaft und peinlich«. Solange der Staat die Aufklärung des Anschlags selbst behindere, wirke die Beugehaft »nicht überzeugend«. Die Bundesanwaltschaft habe seit 25 Jahren von Verdachtsmomenten gegen bisher nicht für die Tat belangte Personen gewußt und nicht gehandelt. Baum bezog sich dabei auf die Weigerung des Verfassungsschutzes, eine Akte zum Attentat auf Buback herauszugeben. Darin soll es einen Hinweis der früheren RAF-Angehörigen Verena Becker geben, daß Stefan Wisniewski der Schütze gewesen sein soll. Der Verfassungsschutz beruft sich bei der Aktensperrung auf die Strafprozeßordnung, nach der die Vorlage von Akten durch andere Behörden nicht gefordert werden darf, wenn die oberste Dienstbehörde erklärt, daß die Weitergabe der Schriftstücke »dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde«. Kenner der Materie vermuten, daß aus den Akten hervorgehen könnte, daß auch Verena Becker an dem Anschlag beteiligt gewesen war, als Belohnung für ihre Kooperation mit den Behörden dafür aber nicht belangt wurde.
Quelle: »Zweifelhaft und peinlich«
Delikat finde ich die Weigerung des Verfassungsschutzes, eine Akte zum Attentat auf Buback herauszugeben. Dieser hatte die Akte kürzlich für geheim erklärt bzw. erklären wollen (ich weiß nicht ob dagegen noch in irgendeiner Weise Berufung eingelegt werden kann oder wie genau da der Verfahrensverlauf ist; ich weiß nur, dass es ihre Absicht war und sie das offensichtlich auch "dürfen"). Schon erstaunlich, dass in der Deutschen Demokratischen Re.... ach nee... ähem... in der Bundesrepublik Deutschland, die sich eine der Transparenz verpflichtete rechtstaatliche Demokratie nennt, Akten, die eine Behörde selbst in einer Straftat betreffen (in welcher Art und Weise auch immer), der Geheimhaltung unterstellt werden können. Aber immerhin waren sie nicht so dreist, wie in einem Folterfall geschehen (war es Al Masri?), die Daten einfach zu vernichten. Vermutlich kennen diese zu viele. An dieser Stelle kann man sich auch mal wieder die Frage stellen: um wessen Schutz (dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde) geht es hier eigentlich? Das Wohl und der Schutz des Volkes - u.a. vor staatlicher Willkür, mindestens aber die Garantie der Rechtstaatlichkeit - kann hier wohl kaum gemeint sein. Man muss schon Kohl heißen oder für den Verfassungsschutz tätig sein, um hier rechtstaatfreie Straffreiheit bei allen Verbrechen zu genießen.
-Update-
Interessant finde ich auch die Medienkritik in dem oben verlinkten Artikel (bitte selber lesen
).